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"asozial"

NS-Vokabular
Datum: 2020

Nutzungshäufigkeit

asozial"
Das "Nazisprech"-Kriterium

Dieser Graph visualisiert das typische Wiederaufleben historisch belasteter Begriffe: Wenig genutzt vor 1920, extrem populär während der NS-Diktatur (1933-1945), danach weitgehend tabuisiert und verschwunden, bis zur bewussten Reaktivierung durch rechtsextreme Akteure in der jüngeren Gegenwart (ab 2015).

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Hintergrund:
Der Begriff 'asozial' entstand um 1900 und wurde zunächst unspezifisch verwendet, beispielsweise von Emile Durkheim, der die 'Asozialität' des Neugeborenen beschrieb, oder von Sigmund Freud, der den Traum als 'asozial' bezeichnete. Ab den 1910er Jahren erfolgte eine Verknüpfung mit gesellschaftlich Randständigen wie Prostituierten, Alkoholikern und Kriminellen, wodurch der Begriff negativ konnotiert wurde. Im Nationalsozialismus wurde 'asozial' zu einem zentralen Instrument der Ausgrenzung und Verfolgung von Menschen, die nicht in das NS-Weltbild passten, darunter Bettler, Landstreicher, Sinti und Roma, Alkoholkranke und 'Arbeitsscheue'. Ab 1938 wurden 'Asoziale' in Konzentrationslagern inhaftiert und mit einem schwarzen Winkel gekennzeichnet. Nach dem Krieg wurden 'Asoziale' in der DDR weiterhin verfolgt und inhaftiert, während in der Bundesrepublik eine allmähliche Distanzierung vom Begriff stattfand, obwohl Konnotationen wie 'obdachlos', 'ohne Arbeit' und 'kriminell' weiterhin präsent blieben. Bis heute werden Sozialschwache stigmatisiert und als 'asozial' bezeichnet, was die Kontinuität der Ausgrenzung verdeutlicht.
Kontext:
Der Begriff 'asozial' erfuhr im Februar 2020 eine späte Anerkennung, als der Bundestag 'Asoziale' und 'Berufsverbrecher' offiziell als NS-Opfer anerkannte. Dieser Schritt erfolgte im Rahmen eines Antrags, der betonte, dass niemand zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält oder ermordet wurde. Damit wurde die politische Grundlage für eine Rehabilitierung der Opfer geschaffen, die gleichzeitig das Ausmaß der nationalsozialistischen Verfolgung verdeutlicht. Zuvor waren 'Asoziale' lange von Entschädigungsleistungen ausgeschlossen, da das Bundesentschädigungsgesetz von 1953 einen engen Verfolgtenbegriff hatte und diese Gruppe nicht einschloss. Die Anerkennung im Jahr 2020 stellt einen wichtigen Schritt zur Aufarbeitung des NS-Unrechts dar und würdigt das Leid derer, die aufgrund dieser stigmatisierenden Kategorie verfolgt wurden. Die lange fehlende Anerkennung spiegelte auch ein gesellschaftliches Schamproblem wider, da Angehörige oft zögerten, Entschädigung für als 'asozial' verfolgte Familienmitglieder zu fordern.
NS-Nachweis

Die NS-Ideologie instrumentalisierte den Begriff 'asozial' zur rassistischen Ausgrenzung und Vernichtung vermeintlich 'minderwertiger' Menschen. Wolfgang Ayaß (Universität Kassel) hat die Genese und Instrumentalisierung des Begriffs umfassend erforscht und belegt, wie er zur Stigmatisierung und Verfolgung von Randgruppen missbraucht wurde (Ayaß, Wolfgang. 'Asozial' : Aufstieg und Niedergang eines Kernbegriffs sozialer Ausgrenzung. Berlin: Deutscher Verein, 2023). Die Arolsen Archives dokumentieren die Verfolgung von als 'asozial' stigmatisierten Menschen in Konzentrationslagern, wo sie mit einem schwarzen Winkel gekennzeichnet wurden. Die fehlende Anerkennung als NS-Opfer bis 2020 zeigt die Nachwirkungen der NS-Ideologie und die Schwierigkeit, diese spezifische Opfergruppe zu rehabilitieren.

Strategische Funktion

1. FUNKTION: Stigmatisierung und Ausgrenzung: Der Begriff 'asozial' dient dazu, bestimmte Bevölkerungsgruppen als minderwertig und gesellschaftsschädlich zu diffamieren, was ihre soziale Ausgrenzung und Diskriminierung rechtfertigt.
2. FUNKTION: Ablenkung von gesellschaftlichen Problemen: Durch die Fokussierung auf vermeintlich 'asoziale' Individuen oder Gruppen werden strukturelle Probleme wie Armut, Arbeitslosigkeit und soziale Ungleichheit verschleiert und individualisiert.
3. FUNKTION: Rechtfertigung von Repression: Der Begriff 'asozial' wird genutzt, um repressive Maßnahmen wie Überwachung, Inhaftierung und Zwangsmaßnahmen gegen marginalisierte Gruppen zu legitimieren, wodurch staatliche Kontrolle und Machtausübung verstärkt werden.
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