"Sonderbehandlung"
NS-VokabularNutzungshäufigkeit
Dieser Graph visualisiert das typische Wiederaufleben historisch belasteter Begriffe: Wenig genutzt vor 1920, extrem populär während der NS-Diktatur (1933-1945), danach weitgehend tabuisiert und verschwunden, bis zur bewussten Reaktivierung durch rechtsextreme Akteure in der jüngeren Gegenwart (ab 2015).
Der Begriff "Sonderbehandlung" existierte bereits vor dem Nationalsozialismus, erfuhr aber unter der NS-Herrschaft eine radikale Umdeutung. Ab 1939 wurde er systematisch als Tarnbezeichnung für die Ermordung von Menschen eingesetzt, insbesondere im Kontext der "Euthanasie"-Programme und der "Endlösung der Judenfrage". Nach 1945 wurde der Begriff zunächst vor allem im Kontext der Aufarbeitung der NS-Verbrechen verwendet. Heutzutage wird der Begriff meist in seiner ursprünglichen Bedeutung verwendet, jedoch mahnen Experten zur Vorsicht, da die NS-Belastung weiterhin präsent ist. Die Verwendung des Begriffs kann als Verharmlosung der NS-Verbrechen wahrgenommen werden, insbesondere wenn er im Zusammenhang mit Gruppen oder Personen verwendet wird, die von den Nationalsozialisten verfolgt wurden.
Der Begriff "Sonderbehandlung" wurde im Nationalsozialismus als Tarnbezeichnung für die Ermordung von Menschen verwendet. Erstmals tauchte er in einem Runderlass von Reinhard Heydrich1, dem Chef der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes, vom 20. September 1939 an alle Staatspolizeistellen auf. Darin wurde die "Sonderbehandlung" als Mittel zur Bekämpfung der "Wehrkraftzersetzung" angeordnet, was in der Praxis Exekutionen bedeutete. Später wurde der Begriff in Konzentrationslagern und Vernichtungslagern verwendet, um die systematische Tötung von Häftlingen zu verschleiern. Zeugenaussagen von NS-Tätern wie Emil Mazuw und Robert Mulka bestätigen, dass "Sonderbehandlung" in SS-Kreisen als Euphemismus für "Liquidierung" oder "Mord" verstanden wurde. Die Verwendung des Begriffs diente dazu, die Gräueltaten des NS-Regimes zu verschleiern und die Täter von ihrer Verantwortung zu entlasten.
Der NS-Nachweis für den Begriff "Sonderbehandlung" ist durch zahlreiche historische Dokumente und Zeugenaussagen belegt. Reinhard Heydrichs Erlass vom 20. September 1939 gilt als frühester Beleg für die Verwendung des Begriffs als Tarnbezeichnung für Exekutionen (siehe Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Band 2, Artikel von Hellmuth Auerbach). Die Aussagen von SS-Tätern wie Emil Mazuw und Robert Mulka in Nachkriegsprozessen bestätigen die Bedeutung von "Sonderbehandlung" als Euphemismus für Mord (siehe GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus). Matthias Heine analysiert in seinem Buch «Verbrannte Wörter» die NS-Konnotation des Begriffs. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de) führt "Sonderbehandlung" als eine von zehn Stigmavokabeln auf.