"Staatsfeind"
NS-VokabularNutzungshäufigkeit
Dieser Graph visualisiert das typische Wiederaufleben historisch belasteter Begriffe: Wenig genutzt vor 1920, extrem populär während der NS-Diktatur (1933-1945), danach weitgehend tabuisiert und verschwunden, bis zur bewussten Reaktivierung durch rechtsextreme Akteure in der jüngeren Gegenwart (ab 2015).
Der Begriff "Staatsfeind" ist keineswegs eine Erfindung des 20. Jahrhunderts. Bereits im antiken Rom bezeichnete Cicero seine politischen Gegner wie Catilina als »hostis rei publicae«, also Feinde des Staates. Im Laufe der Geschichte wurde der Begriff immer wieder von Machthabern genutzt, um Oppositionelle zu diffamieren und zu verfolgen. Im Nationalsozialismus erfuhr der Begriff eine besonders perfide Instrumentalisierung. Er diente dazu, Juden, politische Gegner und Andersdenkende auszugrenzen, zu entrechten und zu vernichten. Auch in der DDR wurde der Begriff verwendet, um Andersdenkende zu kriminalisieren, wie im Fall des Physikers Gabriel Berger, der von der Stasi als »Staatsfeind« tituliert wurde. Bis heute wird der Begriff in autoritären Regimen und von nationalistischen Gruppierungen verwendet, um politische Gegner zu diffamieren und die eigene Macht zu festigen.
Der Begriff "Staatsfeind" erfuhr im Nationalsozialismus eine massive Instrumentalisierung. Adolf Hitler selbst erklärte Friedrich Wilhelm Foerster zum »Staatsfeind Nr. 1«. Die NS-Regierung erließ am 14. Juli 1933 das «Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens», welches zur Enteignung politischer Gegner wie der Sozialdemokratischen Partei genutzt wurde. Auch in der Sowjetunion unter Josef Stalin wurde der Begriff zur Diffamierung und Verfolgung Andersdenkender eingesetzt. Die Verfassung von 1936 definierte Personen, die sich am sozialistischen Eigentum vergriffen, als »Feinde des Volkes«. Josef Stalin verkündete 1939 die Vernichtung der »Volksfeinde« und die Säuberung der Partei von »entarteten Elementen«.
Die NS-Instrumentalisierung des Begriffs "Staatsfeind" ist umfassend dokumentiert. Das «Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens» vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) belegt die juristische Grundlage für die Verfolgung und Enteignung politischer Gegner. Zahlreiche Studien, wie beispielsweise von Wolfgang Benz im "Handbuch des Antisemitismus", belegen die ideologische Aufladung des Begriffs im Kontext der NS-Rassenlehre. Die Verwendung des Begriffs zur Ausgrenzung und Verfolgung von Juden und politischen Gegnern ist auch in den Akten des Internationalen Militärgerichtshofs in Nürnberg dokumentiert. Reinhart Koselleck analysiert in seinen Schriften zur Begriffsgeschichte die semantische Aufladung und ideologische Funktionalisierung des Begriffs im Nationalsozialismus.