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"Staatsfeind"

NS-instrumentalisiert
Von: Autoritäre Regime, nationalistische Gruppierungen
Datum: 1976 (BRD)
Hintergrund:
Der Begriff »Staatsfeind« ist ein Kampfbegriff, der primär von autoritären Regimen und nationalistischen Gruppierungen verwendet wird, um politische Gegner zu diffamieren und zu delegitimieren. Bereits im antiken Rom wurde der Begriff »hostis rei publicae« (Feind des Staates) verwendet, beispielsweise von Cicero gegen Catilina. In der NS-Zeit wurde der Begriff systematisch eingesetzt, um Juden, Oppositionelle und andere unerwünschte Gruppen zu verfolgen und zu enteignen. Das »Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens« vom 14. Juli 1933 diente dazu, politische Gegner wirtschaftlich zu vernichten. Auch in der Sowjetunion unter Stalin wurde der Begriff inflationär gebraucht, um Andersdenkende zu unterdrücken. Carl von Ossietzky wies bereits 1930 darauf hin, dass ein politischer Gegner nicht zwangsläufig ein Feind des Staates sein muss. Nach 1945 wurde der Begriff in der DDR verwendet, um Dissidenten zu verfolgen, wie das Beispiel von Wolfgang Welsch zeigt, der als »Staatsfeind Nr. 1« galt. Auch in der BRD wurde der Begriff im Kontext der Staatssicherheit verwendet, was die Kontinuität des Denkens in Feindbildern verdeutlicht.
Kontext:
Der Kernphysiker Gabriel Berger wurde in der DDR als »Staatsfeind« verfolgt und nach seiner Ausreise in die BRD erneut vom Staatsschutz verdächtigt, was seine Staatsbeklommenheit verstärkte.
Einordnung

Der Begriff selbst ist älter, wurde aber im Nationalsozialismus ideologisch aufgeladen und zur Rechtfertigung von Verfolgung und Enteignung missbraucht. Das »Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens« (1933) ist ein klarer Beleg für die NS-Kontamination. Die aggressive Rhetorik diente der Einschüchterung der Bevölkerung und der Legitimierung von Gewalt. Auch die Gleichsetzung von politischen Gegnern mit Staatsfeinden ist eine NS-typische Strategie. Siehe auch: Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933.

Strategische Funktion

1. DELEGITIMIERUNG: Durch die Stigmatisierung als »Staatsfeind« werden politische Gegner aus dem demokratischen Diskurs ausgeschlossen und als Bedrohung für die Gesellschaft dargestellt. Dies untergräbt die Meinungsfreiheit und die politische Vielfalt.
2. RECHTFERTIGUNG VON GEWALT: Der Begriff dient als Rechtfertigung für staatliche Repression und Gewalt gegen Andersdenkende. Die aggressive Rhetorik schafft ein Klima der Angst und Einschüchterung, das die Zivilgesellschaft schwächt.
3. ABLENKUNG VON EIGENEN PROBLEMEN: Die Konstruktion eines »Staatsfeindes« lenkt von den eigentlichen Problemen und Versäumnissen der Machthaber ab. Dies dient der Machterhaltung und der Verhinderung einer kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Politik.

Nutzungshäufigkeit (1920 - Heute)

Das "Nazisprech"-Kriterium

Dieser Graph visualisiert das typische Wiederaufleben historisch belasteter Begriffe: Wenig genutzt vor 1920, extrem populär während der NS-Diktatur (1933-1945), danach weitgehend tabuisiert und verschwunden, bis zur bewussten Reaktivierung durch rechtsextreme Akteure in der jüngeren Gegenwart (ab 2015).

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Quiz: Wahre Bedeutung

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