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"Großdeutsches Reich"

Rückläufig
Von: Adolf Hitler1 (NSDAP), Werner Daitz (NSDAP)
Datum: 1938

Nutzungshäufigkeit

Großdeutsches Reich"
Das "Nazisprech"-Kriterium

Dieser Graph visualisiert das typische Wiederaufleben historisch belasteter Begriffe: Wenig genutzt vor 1920, extrem populär während der NS-Diktatur (1933-1945), danach weitgehend tabuisiert und verschwunden, bis zur bewussten Reaktivierung durch rechtsextreme Akteure in der jüngeren Gegenwart (ab 2015).

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Hintergrund:
Der Begriff "Großdeutsches Reich" wurzelt im Konzept eines Nationalstaates, der alle deutschsprachigen Gebiete Europas vereinen sollte. Bereits im 19. Jahrhundert gab es Vorstellungen eines solchen Reiches, die jedoch unterschiedliche territoriale Ausprägungen hatten. Im Nationalsozialismus wurde der Begriff ab 1938, nach dem Anschluss Österreichs, als offizielle Bezeichnung verwendet, um den expansionistischen Charakter des Regimes zu unterstreichen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Begriff aufgrund seiner NS-Belastung weitgehend vermieden. In der rechtsextremen Szene wird er jedoch bis heute verwendet, um revisionistische Forderungen nach einer territorialen Neuordnung Europas zu artikulieren und die vermeintliche Einheit aller Deutschen zu beschwören. Die Verwendung des Begriffs dient somit der Verharmlosung der NS-Vergangenheit und der Propagierung völkischer Ideologien.
Kontext:
Der Begriff "Großdeutsches Reich" wurde nach dem Anschluss Österreichs im Jahr 1938 in der NS-Propaganda als Eigenbezeichnung verwendet, um den Anspruch auf ein Reich zu unterstreichen, das alle Deutschen vereint. Adolf Hitler1 sprach bereits 1934 von einem "stählernen Kern", der aus Österreich, der Tschechoslowakei und Westpolen bestehen sollte. Später, während der Siegeswelle von 1940/41, wurde über die Eingliederung weiterer Staaten wie Dänemark, Norwegen, die Niederlande und Belgien in ein "Großgermanisches Reich" debattiert. Werner Daitz argumentierte, dass die Bevölkerung dieser Regionen genauso germanisch sei wie die deutsche und daher "würdig", ins Reich aufgenommen zu werden. Die Bezeichnung diente dazu, die Expansionspolitik des NS-Regimes ideologisch zu untermauern und den Anspruch auf die Vorherrschaft über Europa zu legitimieren.
Einordnung

Der Begriff "Großdeutsches Reich" ist untrennbar mit der NS-Ideologie verbunden und diente als propagandistisches Instrument zur Rechtfertigung der Expansionspolitik und der völkischen Säuberungsmaßnahmen des Regimes. Zahlreiche wissenschaftliche Arbeiten belegen die zentrale Rolle des Begriffs im NS-Sprachgebrauch und seine Funktion bei der Mobilisierung der Bevölkerung für die Kriegsziele. (Vgl. z.B. Benz, Wolfgang: Dimension des Völkermords. Die nationalsozialistische Judenverfolgung 1933-1945. München: Oldenbourg, 1991; Longerich, Peter: Politik der Vernichtung. Eine Gesamtdarstellung der nationalsozialistischen Judenverfolgung. München: Siedler, 1998). Die Verwendung des Begriffs ist daher als Ausdruck einer nationalsozialistischen Gesinnung zu werten.

Strategische Funktion

1. IDEOLOGISCHE UNTERMAUERUNG: Der Begriff dient dazu, die NS-Ideologie der "Volksgemeinschaft" und des "Lebensraums im Osten" zu propagieren und die Bevölkerung für die Expansionspolitik des Regimes zu mobilisieren.
2. TERRITORIALE ANSPRÜCHE: Die Verwendung des Begriffs impliziert revisionistische Forderungen nach einer territorialen Neuordnung Europas und die Wiederherstellung eines Reiches in den Grenzen von 1937 oder darüber hinaus.
3. VÖLKISCHE ABGRENZUNG: Der Begriff dient der Abgrenzung von anderen Nationen und Kulturen und der Betonung der vermeintlichen Überlegenheit des "deutschen Volkes". Er schließt Minderheiten aus und befördert rassistische Vorstellungen.
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