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"Sippenhaft"

NS-Kernvokabular
Von: NS-Regime, Caritas NRW (kritisch)
Datum: 1930er Jahre (NS-Zeit), 2021 (Caritas NRW)
Hintergrund:
Sippenhaft bezeichnet die Haftung und Verfolgung von Familienmitgliedern für die Taten eines Einzelnen. Ursprünglich in altertümlichen Rechtsordnungen verankert, erfuhr der Begriff im Nationalsozialismus eine verheerende Renaissance. Das NS-Regime instrumentalisierte die Sippenhaft als Mittel zur Terrorisierung und Bestrafung von Angehörigen politisch Andersdenkender und Widerstandskämpfer. Nach 1945 wurde die Sippenhaft als fundamentaler Rechtsbruch geächtet. Aktuell wird der Begriff im übertragenen Sinne verwendet, um auf ungerecht empfundene Belastungen von Familienangehörigen hinzuweisen, beispielsweise im Kontext der Kostenübernahme für Sozialbestattungen, wo argumentiert wird, dass Regelungen im Bestattungsgesetz NRW und die dazugehörige Rechtsprechung in der Praxis zu einer Art Sippenhaftung im Sozialrecht führen können.
Kontext:
Im NS-Regime als Mittel zur Kollektivbestrafung von Familienangehörigen politisch Verfolgter. Heute kritische Auseinandersetzung mit ähnlichen Mechanismen im Sozialrecht, z.B. bei der Kostenübernahme für Sozialbestattungen.
Einordnung

Die Sippenhaft wurde im NS-Regime systematisch angewandt und durch Gesetze legitimiert. Zahlreiche historische Dokumente und Gerichtsurteile belegen die Verfolgung und Bestrafung von Familienangehörigen aufgrund der Taten eines Einzelnen. (Quelle: Verschiedene Publikationen des Bundesarchivs, Gedenkstätten)

Strategische Funktion

1. DELEGITIMIERUNG: Durch die Kollektivbestrafung ganzer Familien wurde ein Klima der Angst und des Misstrauens geschaffen, das die Opposition schwächte und die NS-Ideologie zementierte. Dies untergräbt die Prinzipien der individuellen Schuld und Rechtsstaatlichkeit.
2. EINSCHÜCHTERUNG: Die Androhung von Sippenhaft diente als wirksames Mittel zur Abschreckung potenzieller Gegner des Regimes. Die Angst um die Sicherheit der Familie sollte Widerstand im Keim ersticken. Dies verhindert freie Meinungsäußerung und politische Partizipation.
3. INFORMATIONSMONOPOL: Durch die Verfolgung von Familienangehörigen wurde die Verbreitung kritischer Informationen unterbunden. Die Angst vor Repressalien verhinderte die Weitergabe von Nachrichten und Meinungen, die dem Regime widersprachen. Dies behindert die freie Meinungsbildung und den öffentlichen Diskurs.

Nutzungshäufigkeit (1920 - Heute)

Das "Nazisprech"-Kriterium

Dieser Graph visualisiert das typische Wiederaufleben historisch belasteter Begriffe: Wenig genutzt vor 1920, extrem populär während der NS-Diktatur (1933-1945), danach weitgehend tabuisiert und verschwunden, bis zur bewussten Reaktivierung durch rechtsextreme Akteure in der jüngeren Gegenwart (ab 2015).

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Quiz: Wahre Bedeutung

Was bedeutet der Begriff "Sippenhaft" tatsächlich? Wähle die korrekte Aussage aus.

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