"Sonderbehandlung"
NS-TarnspracheDer Begriff 'Sonderbehandlung' diente im Nationalsozialismus als Euphemismus und Tarnbegriff für Mord und Exekutionen. Erstmals erwähnt wurde er in einem Schreiben von Reinhard Heydrich im September 1939. Zahlreiche Zeugenaussagen und Dokumente belegen, dass der Begriff in SS-Kreisen und der Ministerialbürokratie geläufig war und die wahre Bedeutung bekannt war. Nach 1945 wurde der Begriff aufgrund seiner NS-Vergangenheit stigmatisiert und gilt als belastetes Wort. Heute wird er verwendet, um die Verharmlosung und Verschleierung von Gräueltaten durch die Nationalsozialisten zu verdeutlichen. Die Verwendung des Begriffs ist untragbar, da er die Opfer verhöhnt und die Taten der NS-Zeit relativiert.
Reinhard Heydrich verwendete den Begriff in einem Schreiben an alle Staatspolizeistellen, um die Exekution von als 'zersetzend' betrachteten deutschen Reichsbürgern zu befehlen.
Der Begriff ist im NS-Kontext eindeutig als Tarnbegriff für Mord belegt. Reinhard Heydrich verwendete ihn 1939 erstmals in einem offiziellen Schreiben (GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus). Emil Mazuw und Robert Mulka bestätigten in Nachkriegsprozessen die Bedeutung als 'Liquidierung' bzw. 'Mord' (GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus). Richard Korherr belegt, dass Himmler die Verwendung des Begriffs in Berichten zur 'Endlösung' vermeiden wollte, was die Tarnfunktion unterstreicht (GRA Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus).
Strategische Funktion
Nutzungshäufigkeit (1920 - Heute)
Dieser Graph visualisiert das typische Wiederaufleben historisch belasteter Begriffe: Wenig genutzt vor 1920, extrem populär während der NS-Diktatur (1933-1945), danach weitgehend tabuisiert und verschwunden, bis zur bewussten Reaktivierung durch rechtsextreme Akteure in der jüngeren Gegenwart (ab 2015).
Quiz: Wahre Bedeutung
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